Widerspruch in der Beweiswürdigung. - Revision erfolgreich!
- RA Alexander Hamburg

- 25. Feb. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Zum Abschluss der Woche gab es noch eine erfolgreiche Revision:
Es ging um den Vorwurf des falschen Polizeibeamten. Mein Mandant, der den Tatvorwurf immer wieder plausibel und nachvollziehbar in Abrede stellte, wurde im Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren (!) wegen versuchten (!) Betrugs verurteilt. Vorstrafen Fehlanzeige.
In meiner Revisionsbegründung habe ich mehrer Widersprüche in der Beweiswürdigung dargelegt. Das OLG Stuttgart gab mir hierbei recht und fand darüber hinaus noch eine Lücke in der Beweiswürdigung.

Damit haben mein Mandant und ich erneut die Chance seien Unschuld zu beweisen. Ein toller Erfolg.
Zum Autor:

Rechtsanwalt Alexander Hamburg ist Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt bundesweit auf allen Gebieten des Strafrechts.




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